Ausbürger

[37] Ausbürger (Ausleute), 1) Bürger, die ihren Wohnort zwar verändert haben u. in einer anderen Stadt als Bürger aufgenommen sind, dennoch aber ihr früher gewonnenes Bürgerrecht beibehielten; 2) Bürger in der Vorstadt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 37.
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