Ausbürger

[132] Ausbürger (Pfahlbürger), ehedem diejenigen Personen, die, obgleich sie sich nicht in der Stadt aufhielten, vielmehr außerhalb des »Weichbildes« saßen, doch das Bürgerrecht einer Stadt erhielten. Es geschah dies hauptsächlich im Interesse einer Steigerung der städtischen Wehrkraft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 132.
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