Ausklingeln

[48] Ausklingeln, 1) (Ausschellen), durch eine öffentliche Person an den Straßenecken u. anderen frequenten Orten, nach vorausgegangenem Klingeln mit einer kleinen Glocke (um die Aufmerksamkeit der Leute zu erregen), etwas öffentlich bekannt machen; 2) sonst Strafe für liederliche Personen, welche mit einer Klingel auf dem Kopf an dem Schandplatz aufgestellt wurden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 48.
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