Auspfeifen

[52] Auspfeifen, durch Pfeifen ein Mißfallen zu erkennen geben; am gewöhnlichsten in Schauspielen, wo es meist das Theaterpublikum gegen ihm mißfällige Schauspieler u. Theaterstücke ausübt. Gewöhnlich ist es mit Auspochen verbunden, doch gilt Pochen in Frankreich für Beifall (s. Applaus); in südlichen Ländern kommt auch wohl als Zeichen des Mißfallens Werfen mit Pomeranzenschalen u. dgl. vor. Bei Hofbühnen (wenigstens in Gegenwart der fürstlichen Personen) ist das A. verboten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 52.
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