Beifall

[499] Beifall, 1) die Zustimmung zu einem Urtheile, s. Abstimmung; 2) Billigung einer Handlung als einer guten; 3) das Wohlgefallen, die Zufriedenheit mit den Eigenschaften od. Beschaffenheiten einer Person od. Sache; 4) (Adsensus, Dogm.), nach der Kirchenlehre derjenige Theil des Glaubens an Jesum, welcher alles, was die H. Schrift von dem Erlösungswerke Christi lehrt, als Wahrheit anerkennt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 499.
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