Ausschlagen

[55] Ausschlagen, 1) (Hüttenw.), den Schmelzofen a., denselben nach dem Ausbrennen von den Geschurmassen reinigen, welche sich darin aufgelegt haben; 2) (Jagdw.), einem Hirsch das Gehörn abhauen; 3) (Kürschn.), so v.w. Verbrämen; 4) (Gerb.), so v.w. Aufschlagen 3); 5) (Zimm.), einem zu behauendem Stamm Vertiefungen einhauen, damit die Späne nicht zu lang werden; 6) (Forstw.), so v.w. Anschlagen 9); 7) so v.w. Auslichten; 8) (Bergb.), Gänge a., Erz bis zu Stücken von Faustgröße verkleinern u. sie in, nach der Qualität verschiedene Sorten sondern. Es wird von den Ausschlägern verrichtet, mit den, mit langen Stielen versehenen Ausschlagfäusteln, u. von dem Ausschlagsteiger beaufsichtigt; das Zerschlagene heißt Ausschlag.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 55.
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