Ausschulung

[57] Ausschulung, die Trennung eines Ortes, welcher selbst keine Schule hat, von der Schule des Ortes, dessen Schule seine Kinder bisher besucht haben; geschieht entweder um zu der Schule eines dritten Ortes gewiesen zu werden, od. eine eigene Schule zu gründen. Ebenso Auspfarrung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 57.
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