Austausch

[63] Austausch. Gewisse Landstriche gegen andere zu vertauschen, ist ein Recht der höchsten Staatsgewalt. In den Zeiten der absoluten Regierung war der A. der Länder gewöhnlich u. nicht auffallend, u. noch gewöhnlicher ward er zur Zeit der Revolutions- u. Napoleonischen Kriege. In neuerer Zeit kommt A. selten vor, da sich, bes. in constitutionellen Staaten, manche Schwierigkeit gegen einen A. finden, ja in vielen gesetzlich untersagt sind. Am meisten findet A. bei kleinen Gebietstheilen, Enclaven, Grenzunfüglichkeiten etc. Statt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 63.
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