Bankrichter

[297] Bankrichter, 1) (Böttch.), der Arbeiter, welcher den andern die Fugebank u. die Hobel zurichtet; 2) der Arbeiter in den Maschinenspinnereien, unter dessen Aufsicht die Spinnbänke stehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 297.
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