Bauernhof

[414] Bauernhof, 1) in Gegenden, wo das ganze Bauerngut in einem Complex vereinigt zu sein pflegt, wie in Westfalen, das ganze immobile Besitzthum eines Bauers; 2) die zu einer Bauernwirthschaft nöthigen Wohn- u. Wirthschaftsgebäude, letztere aus Ställen, Scheune u. Schuppen bestehend. In den verschiedenen Ländern sind die Bauernhöfe verschieden; während sie in Mittel- u. SDeutschland meist auf allen 4 od. doch auf 3 Seiten mit Gebänden, resp. einem Thorwege, besetzt u. in Folge dessen geschlossen sind, so daß Wohnhaus, Scheune u. Ställe von einander abgesonderte Gebäude sind, bilden sie in NDeutschland, u. namentlich in Niedersachsen, nur ein langes Gebäude, in welchem Wohnung, Ställe u. Scheune vereinigt sind.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 414.
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