Bauhülfe

[418] Bauhülfe (Bauhülfsgelder), 1) so v.w. Baubegnadigung; 2) der Beistand an Gelb od. Baumaterialien etc., welchen ein Leibeigener od. Höriger nach Brand od. bei Baufälligkeit seines Hauses von seinem Gutsherrn fordern kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 418.
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