Begräbnißkassen

[490] Begräbnißkassen, sind meist mit Kranken- u. Versorgungskassen verbundene Sparkassen, die von Handwerksgesellen, Fabrikarbeitern etc. durch Einlagen gebildet werden, um im Todesfall die Begräbnißkosten zu decken. Sie sind entweder freiwillige, wie solche in England in großer Menge existiren, od. gezwungene, wie sie in preußischen od. bairischen Fabriken eingerichtet sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 490.
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