Behandigungsgüter

[494] Behandigungsgüter (Behändigungsgüter, Praedia amanuta, Bona admanuationis), Bauerngüter, bes. in Westfalen, die für einen gewissen Zins vom Eigenthümer an einen Andern zur Nutzung auf 2 od. mehr Hände überlassen werden. Nach dem Tode des Zinsmanns mußte der Erbnehmer sich vom Zinsherrn bestätigen lassen, das Handlohn erlegen u. das Gut auf seine Hand setzen lassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 494.
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