Beschreiben

[670] Beschreiben, 1) so v.w. Schreiben; daher Beschriebenes Recht; 2) eine Beschreibung zum Gegenstand haben, so ein Beschreibendes Gedicht, s.u. Beschreibung; 3) (Geom.), so v.w. Zeichnen, z.B. einen Kreis, ein Sechseck b.; daher Beschreibende Geometrie (Darstellende Geometrie, Géometrie descriptive), lehrt, wie räumliche Gegenstände mit Hülfe geometrischer Sätze auf einer Zeichnungsfläche am einfachsten auf einer Ebene bildlich so dargestellt werden können, daß daraus alle Dimensionen des Gegenstandes entnommen u. damit alle die Operationen vorgenommen werden können, welche zur Lösung der verschiedenen Aufgaben u. Auffindung der Eigenschaften des gezeichneten Gegenstandes nöthig sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 670.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika