Besitzproceß

[674] Besitzproceß, eine nach gemeinem Recht unbestimmte summarische Proceßart, welche die Erlangung, Erhaltung od. Wiederbekommung eines Besitzes bezweckt u. in der Regel nur eine Vorbereitung des weiteren Processes über den eigentlichen Rechtsstand ist. Er gründet sich entweder auf den Schutz des jüngsten u. neuesten Besitzes (Possessorium summarium, summariissimum), od. einen ältern rechtmäßigen Besitz (Poss. ordinarium).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 674.
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