Bestellzettel

[680] Bestellzettel, 1) Zettel, worauf etwas, z.B. eine Arbeit in einer Fabrik, mit ausführlicher Angabe der Umstände bestellt wird; 2) (Buchb.), so v.w. Verlangzettel; 3) (Rechtsw.), ein von dem Beweisführer bei Übergebung des Beweises eingereichtes Schreiben, worin das Gesuch um Anberaumung eines Termines u. abschriftliche Mittheilung der Artikel, um Citation der Zeugen zu den nöthigen Obliegenheiten unter den gewöhnlichen Präjudicien, um Compaßbriefe u. um Compulsatorien od. Requisitorialien angebracht ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 680.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: