Bilatĕral

[772] Bilatĕral (v. lat.), zweiseitig nach 2 entgegenstehenden[772] Seiten zu gerichtet; z.B. Bilateraler Beweisgrund, der für u. wider gebraucht werden kann; Bilaterale Symmetrie, die vollständige Gleichmäßigkeit zweier Theile eines Ganzen, von der Mittellinie aus betrachtet; Bilateraler Vertrag, Vertrag, in welchem der Leistung od. dem Versprechen des Einen, eine Gegenleistung od. ein Gegenversprechen des Anderen entspricht; entgegengesetzt ist unilateral, einseitig.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 772-773.
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