Bilanz

[772] Bilanz (fr. Bilan, Balance), 1) eigentlich das Gleichgewicht, die Schwebe; 2) Ausgleichung eines Conto's, indem zwei einander gegenüberstehende Hauptsummen, die völlig mit einander übereinstimmen, sich ausgleichen (bilanziren); wo eine solche Übereinstimmung sich nicht vorfindet, wird die B. durch das Zuschreiben der Differenz, mit welcher die neue Rechnung beginnt (Vortrag), zu der geringeren Summe bewirkt; 3) der aus dem Hauptbuche gemachte Auszug der Creditoren u. Debitoren, aus welchem sich ergibt, ob Alles richtig übertragen ist u. wie Guthaben u. Schuld sich zu einer gewissen Zeit herausstellen, od. die zuverlässige Übersicht von dem Vermögenszustande eines Handelshauses (Haupt-B.); bes. 4) Schlußrechnung od. Abschluß der Bücher, indem erst durch eine solche der wahre Zustand des Vermögens einer Handlung aufgefunden u. festgestellt werden kann, s.u. Buchhaltung; 5) (Handels-B.), der Unterschied, welcher sich zwischen dem Betrage des Ausfuhr- u. Einfuhrhandels eines Landes ergibt. Nach den Ansichten der Anhänger des Mercantilsystems gilt es als eine günstige Handels- B., wenn der Werth der Ausfuhrartikel den der Einfuhrartikel übersteigt, u. um eine vortheilhafte Handels-B. zu erzielen, soll darnach die Ausfuhr auf jede Weise gefördert, die Einfuhr der meisten Producte aber, mit Ausnahme des Goldes u. Silbers, die nicht wieder ausgeführt werden sollten, gehindert werden; s.u. Staatswirthschaftssysteme.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 772.
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