Blanco [2]

[843] Blanco (Bianco, ital.), 1) weiß; 2) auf Schriften unbeschrieben, unausgefüllt; daher in B. lassen, z.B. bei Wechseln, die Summe nicht ausschreiben, sondern sie von dem dazu Bevollmächtigten erst hineinsetzen lassen; in B. stehen, in der Buchhaltung, wenn in den Colonnen gewisse Summen nicht ausgeworfen werden; in Wechselgeschäften, den Wechsel eines Anderen acceptirt od. ihm Promesse gemacht haben, ohne für die betreffende Summe gedeckt zu sein; 3) bei Wechseln, wenn beim Indossement der Name des Indossaten nicht angegeben u. der Platz dafür leer gelassen ist (in B. giriren); Blancoaccept, ein Accept, für den man die Deckung noch nicht hat; in B. stellen, auf einem Wechsel od. sonstigem Document, die Namen der Empfänger nicht ausfüllen; Blancostellen, in Assecuranzpolieen die unausgefüllten Zwischenräume; Blancocredit, Credit, bei dem die Summe nicht angegeben ist, u. der daher ungemessen ist; 4) so v.w. Planquet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 843.
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