Blechhammer

[870] Blechhammer (Hüttenw.), der Hammer, mit welchem das Blech auf einem Amboß gestreckt od. gehörig dünn geschlagen wird; er hat eine glatte Bahn, ist von geschmiedetem Eisen u. wird durch die Däumlinge einer Welle bewegt; jetzt wenig mehr in Gebrauch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 870.
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