Blindholz

[891] Blindholz, 1) (Tischl.), das geringere Holz, welches zu Möbels etc. mit Fournieren überzogen wird; 2) (Weinb.), die Spitzen der Reben, welche beim Beschneiden des Weinstocks abgeschnitten u. auch zum Verstecken gebraucht werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 891.
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