Bußkanon

[505] Bußkanon, Inbegriff von Regeln u. Vorschriften über die Art u. Dauer der öffentlichen Kirchenbüße. Petrus, Bischof von Alexandrien, zu Anfang des 4. Jahrb., soll zuerst solche Regeln entworfen haben, die auf mehreren Synoden, namentlich zu Nicäa, 325 vermehrt wurden u. den Grund zu den späteren Pönitenzbüchern (Bußbüchern, Poenitentiales libri od. Poenitentialia) gaben, worin die den bußfertigen Sündern aufzulegenden Strafen verzeichnet sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 505.
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