Canonicĭtät

[639] Canonicĭtät (v. gr.), Anerkennung des göttlichen Ursprungs u. der die christliche Lehre normirenden Autorität der biblischen Bücher vermöge ausdrücklicher Erklärung der Kirche, der sich nur ergiebt, wenn es wissenschaftlich begründet ist, daß sie von den Verfassern herrühren, denen sie zugeschrieben werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 639.
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