Certioration

[829] Certioration (v. lat.), Belehrung von einer bisher unbekannten Sache, wird bes. bei des Rechts Unkundigen, z.B. Frauenzimmern, Unmündigen etc. von Seiten des Gerichts angeordnet, wenn sie eine Verbindlichkeit eingehen od. einen Verzicht leisten sollen, damit sie über die Folgen, die sich an einen solchen Act knüpfen, nicht im Zweifel sein können; im Falle die C. unterblieb, ist der Act ungültig. Davon Certioriren, bekannt machen, belehren, unterrichten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 829.
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