Charonītä

[875] Charonītä (v. gr.), 1) in Rom spottweise die Senatoren, welche. Antonius nach Cäsars Willen theils ernannte, theils aus der Verbannung (gleichsam aus der Unterwelt) zurückrief; 2) Sklaven, die durch eine testamentarische Verordnung ihres Herrn die Freiheit erhielten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 875.
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