Charte-partie

[877] Charte-partie (engl. Charter-party), ein Vertrag, welcher wischen dem Verfrachter u. dem Befrachter eines Schiffes unter Umständen abgeschlossen wird, wo ein einfaches Conoissement nicht genügt. Außer den gewöhnlich im Conoissement enthaltenen Stipulationen, umfaßt die Ch. p. Bestimmungen in Bezug auf die Liegetage am Lade- u. Loßplatz, auf Tragung von Hafenunkosten, auf Zeichnung von Conoissementen u. dgl. m. Der Ch. p. wird stets ein besonderes Conoissement beigefügt, welches. als Empfangsbescheinigung dient; im Falle der Befrachter einen Theil des Schiffes wieder zur Erzielung von Frachtgewinn vermiethet, unterzeichnet der Schiffer die Conoissemente, gleichviel, ob sie einen höheren Frachtansatz ergeben, als der ist, welchen die Ch. p. dem Verfrachter bringt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 877.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: