Cloture

[216] Cloture (fr., spr. Klotühr), 1) Abschluß von Rechnungen; 2) Schluß von Verhandlungen, bes. der französischen Kammern; 3) Geschrei, womit die ultra-royalistische Partei in der französischen Kammer Redner von der Gegenpartei von 1814 unterbrach, um sie zu übertäuben u. den Schluß der Debatte herbeizuführen; daher diese Clòturies.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 216.
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