Schluß [1]

[301] Schluß, 1) der Ort, wo zwei Dinge passend zusammengefügt sind; 2) die Art, wie sich der Reiter mit den Beinen auf dem Pferde fest hält. Man unterscheidet den Schenkelschluß, welcher durch die Knie u. Schenkel bewirkt wird, u. den Wadenschluß, welcher durch die Knie u. Waden bewirkt wird; s.u. Reitkunst II. 3) Die Stelle, wo beide Scherenklingen kreuzweis über einander gelegt u. mit einer Niete verbunden sind; auch der stufenartige Absatz, mit welchem die beiden Theile einer Schere aneinanderstoßen, wenn die Schere ganz geschlossen ist. 4) (Maschinenw.), die Stellen wo die Arme od. Speichen eines Rades mit der Nabe od. mit dem Kranze verbunden sind; die feste Verbindung wird oft durch einen eingesteckten Keil (Schlüsselkeil) hergestellt. 5) Der untere Theil am Bauche der Wildfelle; 6) (Jagdw.), s.u. Hirschfährte 1); 7) (Bauk.), so v.w. Bogenschluß; 8) (S. der Gewölbe), Vollendung eines Gewölbes mittelst des im Scheitel eingesetzten Schlußsteines; durch den Schlußstein werden erst die sämmtlichen Wölbsteine zu einem Ganzen, welches sich nun selbst tragen kann; 9) (S. des Waldes), im Schlusse od. geschlossen sind die Bäume, wenn sie so weit in die Höhe gewachsen sind, daß sie mehr od. weniger in einander greifen; 10) (Zinng.), das Gießloch an der Form; 11) so v.w. Ende einer Sache, Rede, eines Buches; 12) das Ende eines Tonstücks, welches mit der Grundnote od. dem Accorde der Tonica schließen muß, in welcher das Musikstück gesetzt ist. Ist das Tonstück in entferntere Tonarten modulirt worden (Schlußmodulation), so darf der S. erst dann geschehen, wenn derselbe durch die gehörigen Cadenzen vorbereitet worden ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 301.
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