Colloquĭum

[265] Colloquĭum (lat.), 1) Gespräch, Unterredung; 2) früher in den Schulen die lateinischen Redeübungen, dann wissenschaftliche Unterredung der geistlichen Oberbehörde mit Geistlichen, welche im Amte befördert werden, zur Prüfung ihrer Kenntnisse u. Tüchtigkeit; daher Colloquiren, ein solches C. halten, u. Colloquenten, die es halten, bes. welche dabei geprüft werden sollen; 3) (C. charitativum), so v. w. Religionsgespräch; 4) in Klöstern, deren Mönchen Stillschweigen als Gelübde auferlegt ist, zu bestimmten Stunden gestattete Unterredung; 5) bei einem Studentencommers die Pause, in welcher ein allgemeines Gespräch gestattet ist u. der strenge Comment aufhört.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 265.
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