Commentarienfis

[301] Commentarienfis (v. lat.), unter den römischen Kaisern 1) Person, welche öffentliche Papiere in den Händen hatte, wie Staatsschreiber, Secretär, Actuar, Registrator; 2) Aufseher über die Gefängnisse, mit Besorgung des Verzeichnisses der Gefangenen; 3) der dem Kaiser ein Verzeichniß über seine Diener hielt; 4) der Soldaten, Wachen, Proviant etc. aufschrieb.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 301.
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