Concinnität

[330] Concinnität (v. lat.), Eigenschaft des Ausdrucks, wodurch rednerischer Wohllaut erzielt wird, wenn die einzelnen Wörter eines Satzes, zumal die einander entgegengesetzten, wo möglich von einerlei Gattung sind, so daß sich z.B. ein Nomen od. Participium, Verbum etc. auf ein anderes Nomen, Participium, Verbum etc. bezieht; z.B. statt: durch seine mächtigen Waffen brach er Frankreichs Stärke: durch die Macht der Waffen brach er Frankreichs Stärke. Doch darf zu ängstliches Streben nach C. der Natürlichkeit des Ausdrucks nicht Abbruch thun. Verschieden, doch von Ein. zur C. gerechnet, ist die Rundung der Perioden, nach der die verschiedenen Glieder eines Satzes von einerlei Länge, od. wenigstens das letztere Glied gegen das vorhergehende nicht allzukurz, sondern vielmehr länger sein soll.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 330.
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