Confarreatĭo

[352] Confarreatĭo (röm. Ant.), die eine der 3 Arten, wie Ehen bei den Römern geschlossen wurden; sie stammte von den Sabinern u. bestand darin, daß die Brautleute in dem Hause des Bräutigams im Beisein von 10 Zeugen u. des Oberpriesters unter anderen Ceremonien zusammen von einem Kuchen (Farreum) aßen; s. u. Ehe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 352.
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