Copyholders

[432] Copyholders (engl., spr. Koppihohlders), Landleute in England, die ihre Grundstücke nicht als vollkommenes Eigenthum besitzen, sondern in Erbpacht haben u. Zins entrichten. Entgegengesetzt sind die Freeholders, die ihre Grundstücke zum freien Eigenthum besitzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 432.
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