Copyholders

[277] Copyholders (engl., spr. kóppihōlders), in England Bezeichnung der Besitzer der alten, unfreien, lassitischen Bauerngüter, die Hintersassen einer Grundherrschaft (manor) waren. Der Name rührt davon her, daß mit jeder Besitzveränderung eine feierliche Auslassung und Zulassung vor Gericht verbunden war und das darüber aufgestellte Protokoll dem Inhaber als Berechtigungsnachweis diente. Ihre Güter (copyholds) waren Teile des herrschaftlichen Gutes, frei von Grundsteuer, Geschwornendienst und Gemeindelasten, aber mit Reallasten beschwert. Die Ablösung der Reallasten, die zu fordern seit 1853 beide Teile berechtigt sind, dann die Erleichterung der Ablösung der grundherrlichen Rechte durch die Copyhold Act von 1887 verwandelt die C. in Freeholders (s.d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 277.
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