Criminiren

[541] Criminiren (v. lat.), beschuldigen, anklagen, in der Regel mit dem Nebenbegriffe von fälschlicher Anklage. Häufig wird dafür auch das, eigentlich für den entgegengesetzten Begriff gebildete Incriminiren gebraucht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 541.
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