Datumsuhr

[759] Datumsuhr, Tafeluhr, welche das Datum angibt, u. zwar entweder durch einen Zeiger, welcher von dem Datumsrad der Uhr bewegt mit diesem täglich nur, 1/31, des zu beschreibenden Kreises fortrückt od. durch einen Ring, welcher hinter dem Zifferblatt liegend, vom Datumsrad bewegt wird, so daß nach 24 Stunden jedesmal eine neue Ziffer der 31 auf dem Ringe angebrachten Ziffern an einer Offnung des Zifferblattes zum Vorschein kommt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 759.
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