Dessert

[872] Dessert (fr., spr. Deffähr), was bei Mahlzeiten zu Ende derselben, mehr um den Geschmacksinn noch zu befriedigen, als zur eigentlichen Sättigung, auf die Tafel gesetzt u. genossen wird, es besteht solches aus Früchten (bes. feineren Obstarten), Bäckereien, Confitüren, Cremen u.a. Leckereien, u. wird auf kleinen Tellern, Desserttellern servirt; Dessertweine, süße, dazu servirt werdende Weine.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 872.
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