Diätētä

[113] Diätētä (gr. Ant.), Schiedsrichter in Athen, von den streitenden Parteien nach getroffener Übereinkunft aus der Zahlihrer älteren Bekannten genommen (Diallakteres od. unter Autorität des Staates durch das Loos gewählt Klerotoi); diese waren wenigstens 50 Jahr alt, u. ihr Collegium in Athen bestand für alle 10 Demen aus 440, die theils einzeln für den Demos, theils in voller Versammlung in dem Diäteterion Sitzungen hielten. Die zu verhandelnden Sachen (meist Geldsachen) wurden unter die D. verloost. Die Aussprüche der D. mußten die Archonten bestätigen. Eine geringe Abgabe der Parteien lohnte sie. Jährlich legten sie im Monat Thargelion od. Skirrhophorion Rechenschaft von ihrer Amtsführung ab. Vgl. Hudtwalker, Von den Diäteten, Jena 1812.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 113.
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