Diagonalkraft

[101] Diagonalkraft, die Kraft, welche zwei gleichzeitig nach verschiedenen Richtungen auf einen Punkt wirkenden Kräften gleich ist. Sie wird gefunden, indem man die beiden Kräfte ihrer Richtung u. dem Verhältniß ihre Größe nach durch gerade Linien darstellt, dieselben zu einem Parallelogramm ergänzt u. in demselben durch den Angriffspunkt die Diagonale zieht, welche letztere dann nach Größe u. Richtung die D. darstellt. Man nennt das Gesetz, wonach dies bei allen solchen Kräften geschieht, das Gesetz vom Parallelogramm der Kräfte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 101.
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