Dictiren

[122] Dictiren (v. lat.), etwas wiederholt vorsagen, damit ein Anderer es nachschreibe, geschieht bes. von Personen, welche am Schreiben gehindert sind, von Geschäftsmännern, bei förmlichen gerichtlichen Verhandlungen etc., dann aber ist es auch beim Unterricht (Dictirübungen) ein Mittel, die Schreibefähigkeit des Schülers zu üben u. seine in Recht- u. Schnellschreibung erlangte Fertigkeit zu erforschen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 122.
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