Diebslichter

[127] Diebslichter, Lichter, welcher sich früher Diebe bedienten; sie wurden aus den Fingern der, aus dem Mutterleibe geschnittenen Kinder, unter Anrufung des Teufels, gefertigt, u. ihnen die Kraft zugeschrieben, daß die Personen in dem Hause, wo die Diebe einbrechen wollten, nach dem Anbrennen dieser Lichter in tiefen Schlaf verfielen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 127.
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