Dienstherr

[135] Dienstherr, 1) der Jemand in seinem Dienste hat; 2) dem die Unterthanen fröhnen müssen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 135.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika