Dienstleistung

[135] Dienstleistung, die Vollbringung dessen, was Andere nach gewissen Rechten fordern können, od. wodurch man sich Anderen gefällig erweisen will; zur D. commandirt, im preußischen u. einigen anderen Heeren ein, einem Commando, der Person eines Generals, einer Truppengattung od. einer Militärbehörde vorübergehend zugetheilter Offizier.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 135.
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