Diffession

[148] Diffession (v. lat.), 1) Ablegung; 2) (Rechtsw.), die Erklärung Eines, daß eine gegen ihn vorgezeigte Urkunde falsch u. untergeschoben sei; der Eid, durch welchen er diese Erklärung bekräftigt, heißt Diffessionseid, s.u. Urkunde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 148.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika