Diffession

[2] Diffession (lat.), die »Ableugnung« der Echtheit einer Privaturkunde. Nach früherm Zivilprozeßrecht konnte derjenige, der sich auf die Urkunde berief, von der Partei, die deren Echtheit bestritt, die eidliche Ableugnung, den sogen. Diffessionseid (juramentum diffessorium), fordern. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 410) wird die Echtheit durch die gewöhnlichen Beweismittel dargetan; an die Stelle des besondern Diffessionseides tritt der zugeschobene Haupteid (s. Eid).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 2.
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