Dilatĭon

[153] Dilatĭon (v. lat., Rechtsw.), Aufschub, die Verlängerung einer, zu einem rechtlichen Acte gewährten Frist; daher Dilationsgesuche (s.u. Termin) u. Dilationsschein, Bescheinigung über die gestattete Fristverlängerung. Dilatorisch, aufschiebend, verzögernd; daher Dilatorische Frist u. Dilatorische Einrede, eine besondere Art von Frist (s.d.) u. Exception (s.d.); Dilatorĭum, eine richterliche Entscheidung, worin Aufschub gestattet wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 153.
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