Dimission

[157] Dimission (v. lat.), 1) Ausschickung, Loslassung; 2) Abdankung, Abschied, s.u. Strafe; daher Dimissionsdecret, das Erkenntniß, wodurch die D. eines Beamten verfügt wird, u. Dimissionär, welcher seine Entlassung genommen hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 157.
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