Doppelhaken

[258] Doppelhaken, 1) ein Feuergewehr von der Gestalt einer großen Flinte, meist zum kleinen Gewehr gerechnet; liegt auf einem Bock mit kleinen Rollrädern u. schießt 4 bis 16 Loth Blei (bei letzterem Kaliber Scharfenkindel); er wurde zuerst 1521 von Karl V. gegen Parma gebraucht u. höchstens bei Vertheidigung der Festungen angewendet, später durch Wallbüchsen verdrängt; 2) jedes auf Rädern ruhende, weniger als 1 Pfd. Blei schießende kleine Geschütz; 3) so v.w. Büchse; 4) Angelhaken, der sich in 2 Spitzen nach derselben Seite für größere Fische endigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 258.
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