Rädern

[786] Rädern, eine qualificirte Todesstrafe, welche darin bestand, daß dem Verbrecher bei der Hinrichtung die Glieder zerschmettert wurden. Dies geschah entweder mittelst eines Rades, welches über dem Verbrecher in Schwung gesetzt wurde, od. mittelst eiserner Keulen. Man unterschied dabei das R. von oben herab, wobei der Anfang mit dem sogenannten Gnadenstoß auf Brust od. Genick gemacht wurde, u. das R. von unten herauf, wobei mit dem Zerschmettern der Arme u. Beine begonnen u. erst zuletzt der Bruststoß gegeben ward. Zuletzt[786] wurde der Leichnam auf ein Rad geflochten u. mit demselben auf einer hohen Stange ausgestellt. Die neueren Criminalgesetzbücher haben das R. allgemein abgeschafft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 786-787.
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