Räderschneidzeug

[787] Räderschneidzeug (Räderschneidmaschine), Maschine zum Einschneiden der Zähne bei kleineren Zahnrädern, bes. bei den Uhrrädern; in einem entsprechenden Gestelle ist an einer verticalen Achse die horizontal liegende Theilscheibe befestigt, 5 Zoll bis zu 3 Fuß im Durchmesser, je nach der Größe der zu schneidenden Räder, u. auf der Oberfläche mit einer Menge concentrischer Kreise versehen. Jeder dieser Kreise ist wie bei der Kreistheilmaschine durch vertiefte Punkte in gleiche Theile getheilt, doch so, daß die äußern Kreise in immer mehr Theile getheilt sind. Auf allen Kreisen fangen die Punkte bei einem aus dem Mittelpunkte nach dem Rande der Theilscheibe gezogenen Halbmesser an. Die Welle der Theilscheibe geht durch den obern Theil des Gestelles u. hier wird das zu schneidende Rad parallel u. concentrisch mit der Theilscheibe auf dessen Welle fest aufgesteckt u. kann dann leicht in eben so viele Theile od. Zähne getheilt werden, als auf einem beliebigen Kreise der Scheibe Punkte sind. Um die Theilscheibe, wenn man sie auf einen bestimmten Theilpunkt festgestellt hat, während des Einschneidens des Zahns festzuhalten, dient der Führer (Alhidade); dieser ist ein eiserner od. stählerner Arm, u. außer Verbindung mit der Scheibe am Gestelle so befestigt, daß er mittelst einer Schraube vor- u. rückwärts geschoben, u. dadurch sein Kopf von dem Mittelpunkte der Scheibe nach dem Rande zu gerückt werden kann. An diesem Kopfe des Führers geht eine mit einer Spitze versehene Schraube durch denselben; wird diese Spitze in einen vertieften Punkt der Scheibe gesetzt, so steht die Scheibe fest u. nun wird ein in seiner Form einer Zahnlücke entsprechender Einschnitt in den Kranz des oben aufgesteckten Rades gemacht. Dann wird die Spitze der Alhidade ausgehoben, die Scheibe so weit gedreht, daß die Spitze in den nächstfolgenden Theilpunkt kommt, u. wieder ein Einschnitt gemacht. Die Vorrichtung zum Einschneiden befindet sich an dem obern Theile des Gestelles u. kann mittelst einer Schraube dem Uhrrade horizontal näher gestellt u. auf dasselbe niedergedrückt, durch eine andere Schraube, wenn es nöthig ist, etwas geneigt gestellt werden. In einem Rahmen an diesem Theile liegt horizontal u. auf zwei Schraubenspitzen sich umdrehend eine kleine Welle. Auf diese Welle wird das Schneidrad gesteckt; dies ist bei kleineren Rädern eine kleine Stahlscheibe, welche, 1/2–3 Zoll im Durchmesser, auf der Stirne feilenartig gekerbt ist u. ein viereckiges Loch in das Rad einschneidet, worauf man die richtige Form u. Gestalt der Zähne entweder aus freier Hand mittelst der Wälzfeile od. auf der Wälzmaschine mit einer auf Rollen laufenden kleinen Feile herstellt. Bei größeren Rädern sucht man gleich auf einmal die Zähne in der richtigen Gestalt herzustellen u. verwendet dann als Schneidrad eine Fräse, deren Schneidkanten genau dieselbe Gestalt haben wie das Profil einer Zahnlücke, also auch bei dem schnellen Umdrehen der Fräse die Zahnlücke rein ausarbeiten. An Stelle der Fräse verwendet man im letztern Falle auch einen einzelnen, sich aber weit schneller umdrehenden Schneidzahn, od. auch mehre, auf einer Scheibe eingesetzte Schneidzähne. Bei großen Rädern endlich verwendet man eine Radhobelmaschine, deren Zahn geradlinig hin u. her geht. Wegen der verschiedenen Stärke, welche die Zähne bekommen sollen, muß man auch verschiedene Schneidräder haben. Die Welle, auf welcher das Schneidrad sitzt, wird durch einen Drehbogen, einen endlosen Riemen, od. eine Kurbel mit Räderwerk in Umdrehung versetzt. Zusammengesetzter sind die R-e, mit welchen Steig- u. Cylinderräder gefertigt werden; man gibt bei ihnen theils dem Schneidrädchen eine Neigung von einem bestimmten Grade, theils braucht man cylinderförmige Schneidräder, u. läßt diese bald in concaver, bald in convexer Richtung gehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 787.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika